Entscheidungsstrukturen für "Dummies".
Achtung: Hier wird hin und wieder gearbeitet ;-) 21.02.2001
1. Bezirksrat -> click
Der Bezirksrat gibt hier bei der Limmerstraße nur Empfehlungen ab, er wird lediglich gehört. Er entscheidet nicht.
Ergänzung/Korrektur:
Der Bezirksrat entscheidet abschließend gemäß § 9 Abs.1 Ziff. 2a der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover über
"Bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung von Straßen, die nicht wesentlich über die Stadtbezirksgrenzen hinausführen, keine wesentliche über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung haben und nicht im Rahmen einer mehrer
Straßen umfassende Gesamtmaßnahme mit überbezirklicher Auswirkung vorgenommen werden."
Also über die Limmerstraße.
Lediglich die Entwidmung von Straßen ist Sache des Rates.
Rolf Euler, Vorsitzuender der SPD-Bezirksratsfraktion
2. Rat der Stadt Hannover -> click
Über die Festlegung oder Aufhebung einer Fußgängerzone darf nur der Rat entscheiden.
Wenn eine öffentliche Fläche dem Verkehr genommen oder zurückgegeben wird, ist das eine Umwidmung, die nur der Rat beschließen darf.
3. Verwaltungsausschuß -> click
Hier werden die finanziellen Mittel zugeteilt. Ein Umbau mit Investitionsbedarf ist also ohne Zustimmung des Verwaltungsausschusses nicht denkbar.
4. Die Verwaltung
Die Verwaltung selber darf nur im Rahmen der Möglichkeiten, wie sie der Rat
und der Verwaltungsausschuss festlegen, tätig werden:
Konzepte als Grundlage
des Investitionsbedarfs (siehe Verwaltungsausschuß) erstellen, oder im
geringen Rahmen z.B. Schilder aufstellen, Markierungen setzen oder Parkplätze anlegen, etc.
Dazugelernt:
Zur Abwendung einer Gefährdung und zur Erprobung einer Umwidmung kann die Verwaltung offensichtlich auch mehr.... -> Presseerklärung zur Wiederöffnung
Fragen:
Darf die Verwaltung die Parkverbote aufheben und die Durchfahrt für Autos im Schrittverkehr erlauben ?
Wer erteilt eine Ausnahmegenehmigung für höhere Geschwindigkeiten ?
Gesetzliche Grundlagen:
Wird hier evtl. noch ergänzt.
Überraschende Alternative:
Vielleicht wird die FußgängerZone auch durch die StVO bedrängt, da dort nur Schrittgeschwindigkeit (gilt auch für Bahn & Buss) gefahren werden darf. Siehe Brief Radtke/Klein.
Frage: Gibt es eine Ausnahmegenehmigung für Bahn/Bus ? - ja, Tempo 30 Kmh