Aktuelles zur Kampagne des Herrn Wiesemann vom Lindenspiegel gegen unseren Redakteur Klaus Öllerer Diese Veröffentlichungen erfolgen aus Selbstschutzgründen aufgrund diesbezüglicher persönlicher Erfahrungen, um falschen Gerüchten sowie anderen Dingen wie Gewaltanwendung (Originalton Wiesemann: "Ich mach Dich tot!") oder evtl. Sachbeschädigung vorzubeugen. Ein weiterer Grund zu dieser
Veröffentlichung hier ist, dass ich öffentlich - sozusagen vor großem Publikum - in zwei Titelgeschichten im Lindenspiegel von Herrn Wiesemann angegriffen worden bin. Das hatte einiges Aufsehen erregt. Daher ist es auch angebracht die Öffentlichkeit über den Stand der Auseinandersetzung zu informieren.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 22.03.2012: Antrag auf Verbot dieser Internetveröffentlichung hier gescheitert
Das Amtsgericht Hannover wies den Antrag von Herrn Wiesemann (hier als: argus print media Verlag UG auftretend) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Herr Wiesemann hatte versucht die Veröffentlichung hier über die Zwangsvollstreckung gegen ihn und den Lindenspiegel zu verbieten. 24.02.2012: Herr Wiesemann wird zum Offenbarungseid gezwungen
Gestern sah sich Herr Wiesemann nach einem neuerlichen Versteckspiel gezwungen den Offenbarungseid (eidesstattliche Versicherung) über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse abzulegen. Damit ist der zivilrechtliche Haftbefehl nicht mehr aktuell. 28.01.2012: Haftbefehl gegen Herrn Wiesemann Es besteht inzwischen ein zivilrechtlicher Haftbefehl gegen Herrn Wiesemann. Dieser wird nur erlassen, "wenn ein Schuldner einerseits seine Schulden nicht begleichen kann, andererseits sich weigert die Eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abzugeben."
Klaus Öllerer 28.01.2012 26.01.2012: Antrag auf Einstweilige Verfügung
gescheitert Herr Wiesemann hatte beim Amtsgericht Hannover einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen diese Internetveröffentlichungen hier gestellt. Für den 26.01. war die Güteverhandlung angesetzt. Herr Wiesemann erschien nicht. Der Antrag wäre wohl auch bei seiner Anwesenheit zurückgewiesen worden. Update am 08.03.2012: Nach Einspruch durch Herrn Wiesemann gegen
das Versäumnisurteil kam es heute zu einem neuen Verhandlungstermin bei dem Herr Wiesemann diesmal anwesend war. Der Antrag auf einstweilige Verfügung wurde erneut zurückgewiesen. Diese Veröffentlichung hier kann also weitergeführt werden, wie es ja auch normales demokratisches Recht ist. Klaus Öllerer 26.01.2012 / 08.03.2012
08.01.2012: Pfändung bei Anzeigenkunden und von Konten, sowie eine kleine Chronologie Trotz selbst erklärter Verpflichtung vor dem Landgericht Hannover am 22.06.2011 das Urteil zu befolgen, weigert sich Herr Wiesemann bisher die dort festgelegten Kosten zu
zahlen. Das ist ein Betrag von 5-6.000 €., darunter auch 2.500 € Schadenersatz an mich, Klaus Öllerer. Deswegen sind jetzt weitere Kontopfändungen und darüberhinaus Pfändungen bei Anzeigenkunden des Lindenspiegels notwendig geworden und werden zur Zeit ausgeführt. Zur Übersicht gibt es hier eine Chronologie der langjährigen, stalkingartigen Kampagne des Geschäftsmannes Hans-Erich Wiesemann, erstellt anläßlich meines Briefes an den Bezirksrat vom 05.09.2011. >> mehr Klaus Öllerer 09.01.2012 Letztes Update: 10.01.2012 Vergleichsverhandlung vom 22.06.2011 Aus dem Ergebnis einer Vergleichsverhandlung vor dem Landgericht Hannover am 22.06.2011 ergibt sich Folgendes: Herr Wiesemann veröffentlicht im Lindenspiegel auf der Titelseite einen Widerruf mit folgendem Wortlaut:
Die im Lindenspiegel Ausgabe Mai 2009 in Bezug auf Herrn Öllerer aufgestellte Behauptung, „Auch wenn der Verantwortliche in der Vergangenheit bereits mit Äußerungen zu bei uns lebenden Ausländern sowie der Bedeutung einer deutschen Heimat und der Gefährdung der deutschen Kultur durch eine zu geringe Gebärbereitschaft deutscher Frauen auffällig
geworden ist," wird hiermit widerrufen. Diese Veröffentlichung ist lt. Onlineausgabe des Lindenspiegel 07-11 geschehen. Damit werden aus dieser Seite die Einträge, die sich mit den Aktivitäten
von Herrn Wiesemann und dem Lindenspiegel beschäftigen entfernt. Das geschieht hiermit, da das Ziel erreicht ist. Desweiteren stellt Herr Wiesemann alle juristischen Aktivitäten ein, die gegen das Urteil des Landgerichtes vom 13.10.2009 (Widerruf, Schadenersatz und Kosten) gerichtet sind. Das Ende der Abwehr, der gegen mich erfolgten ehrabschneidenden Angriffe ist erst erreicht, wenn auch der finanzielle Schaden (ca. 6.000 € inkl. 2.500 € Schadenersatz) durch Herrn Wiesemann beglichen ist. Klaus Öllerer 02.07.2011 P.S. Herzlichen Dank spreche ich meinem Rechtsanwalt Werner Deckmann aus, der sich mit Engagement und Herzblut hier für die Gerechtigkeit eingesetzt hat. Das war vorher: eine Chronologie
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