Linden
zeigt im Internet immer mehr Präsenz. Eine Webcam schickt bereits von der Limmerstraße Bilder in die Welt hinaus. Jetzt soll eine zweite Kamera am Lindener Markt in Betrieb gehen - aber muss das sein ? Von Andreas Haude Das Interesse der Lindener an ihrem Stadtteil ist offenbar groß: Seit Klaus Öllerer eine Webcam mit Blick Richtung Küchengarten in
der Kanzlei von Rechtsanwalt Werner Deckmann installiert hat, sind die Zugriffe auf seine Homepage beachtlich gestiegen. Von Oktober bis Mai habe sich die Zahl von rund 8500 auf 16 000 fast verdoppelt, sagt der Betreiber des Internetforums HalloLindenLimmer. Die Kamera hat eine Haltestelle der Üstra im Visier und lichtet ein Bild pro Stunde ab. Die Privatsphäre der Menschen auf der Limmerstraße sieht Öllerer durch seine Webcam nicht gefährdet. „Der Heimatgedanke steht für mich klar im
Vordergrund", betont er. Auch so mancher Lindener im Ausland scheint das Angebot unter der Adresse www.hallolinden.de zu nutzen, wie ein Blick in das Diskussionsforum von HalloLindenLimmer zeigt: „Aloha, nach langer Zeit kann ich wieder meine Heimat aus Hawaii betrachten und sehen, ob meine ehemaligen Kollegen Schnee schaufeln müssen....", schreibt Sven Lindemann Ende März amüsiert. Eine Lindenerin in Schottland findet es dagegen „possierlich, nun auch den Küchengarten durch eine Webcam
betrachten zu können und fragt: „Wer will Linden – genauer gesagt den Küchengarten – eigentlich sehen?" Klaus Öllerer kennt die Antwort aus zahlreichen Gesprächen. Die Menschen in Linden und Limmer seien sehr an den Internetbildern interessiert, berichtet der 56-Jährige. Derzeit bekomme er zudem viele Angebote von Leuten, bei sich ebenfalls eine Webcam zu installieren. Und es freut ihn: „Linden und Limmer sollen möglichst komplett abgebildet werden." Die nächste Kamera –
die zweite nach der bereits zwei Jahre alten an der Limmerstraße – soll auf dem Lindener Markt angebracht werden und Mitte Juni in Betrieb gehen. Vom Friseurladen P&P aus soll sie in Richtung „Gig" und Nachtwächter blicken und das dortige Geschehen dokumentieren. Bevor es aber soweit ist, müssen laut Öllerer noch die neue Übertragungstechnik per UMTS erprobt und die Anwohner per Faltblatt über die Kamera und die dahinterstehende Idee informiert werden. Petra Ehlers, Chefin von
P&P, ist von der Kamera in ihrem Laden ganz angetan. Schließlich sei der Lindener Markt etwas Besonderes. „Meiner Meinung nach ist es der schönste Markt Hannovers", sagt sie. Natürlich hoffe sie auch, dass ein kleines bisschen Werbung für ihren Frisiersalon dabei abfalle, gesteht sie. Bedenken wegen einer möglichen Überwachungsfunktion hat Petra Ehlers nicht. „Mittlerweile sind ja überall Kameras, da kommt es auf die eine doch nicht mehr an", sagt sie. Auch Rechtsanwalt Deckmann sieht
die Angst mancher Zeitgenossen vor den Webcams in keinem Verhältnis zu ihrer tatsächlichen Bedeutung. „Angesichts von 35 000 Telefonüberwachungen in Deutschland im vorigen Jahr finde ich die Diskussion über Webcams lächerlich", sagt er. Zumindest datenschutzrechtlich scheint die Kamera in seiner Kanzlei unbedenklich zu sein. Laut Marlis Buchholz, Mitarbeiterin im Referat für Datenschutz beim Niedersächsischen Innenministerium, ist die Webcam von der Abteilung des Landesbeauftragten für den
Datenschutz bereits vor längerer Zeit überprüft worden: „Dabei haben wir festgestellt, dass dort keine personenidentifizierbaren Bilder erstellt werden." Nachgefragt Gabriele Lasius
ist Referatsleiterin für Datenschutz im niedersächsischen Innenministerium. Unser Mitarbeiter Andreas Haude hat sie zu möglichen rechtlichen Problemen mit Webcams befragt. Personen dürfen nicht erkennbar sein Ist die Beobachtung durch so genannte Webcams gesetzlich geregelt?
Webcams unterliegen dann dem Bundesdatenschutzgesetz, wenn ihre Bilder personenbezogene oder personenbeziehbare
Daten beinhalten. In diesen Fällen sind Webcams im Allgemeinen unzulässig. Die Bildübertragung der Webcams ins Internet verstößt zudem gegen das im Kunsturhebergesetz geregelte strafbewehrte Recht am eigenen Bild. Solange die Bilder aber so gestaltet sind, dass eine Identifizierbarkeit der abgebildeten Personen ausgeschlossen werden kann und auch keine personenbeziehbaren Daten wie etwa Autokennzeichen übertragen werden, fallen Webcams nicht unter das Bundesdatenschutzgesetz.
Dürfen nur Einzelbilder – etwa eins pro Stunde wie am
Küchengarten – oder auch Filmsequenzen veröffentlicht werden?
Auf die Häufigkeit der Übertragungen ins Internet kommt es datenschutzrechtlich nicht an. In welchen Bereichen dürfen Webcams aufgestellt und eingesetzt werden? Nicht der Bereich, in dem Webcams installiert werden, ist datenschutzrechtlich zu bewerten. Es kommt ausschließlich darauf an, ob die übertragenen Bilder die Identifizierung von Personen ermöglichen.
Müssen die beobachteten Menschen über den Betrieb der
Webcam informiert werden, wie das bei der Videoüberwachung der Fall ist?
Nein, eine Unterrichtung über den Betrieb einer Webcam ist nicht erforderlich, wenn keine personenbezogenen Bilder übertragen werden. Erstveröffentlichung im Stadtanzeiger der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung v. 15.06.2006 |