Bremsweg- und Fahrzeitrechnung für die Stadtbahn zwischen der Haltestelle Leinaustraße und Küchengarten
Ergebnisse der Berechnungen: - Bremswege sind sowohl bei Betriebsbremsung als auch bei Notbremsungen aus 30 km/h sehr lang (26,7 m bzw. 11,57 m)
- Bremsweg aus 15 km/h ebenfalls noch lang im Betriebsbremsfall (6,7 m)
- Bremswege aus Höchstgeschwindigkeit 7 km/h tolerierbar für eine Fußgängerzone.
- Fahrzeitenzuwachs bei Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von 30 auf 15 km/h um ca. eine Minute. Zulässige Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h bedeutet Fahrzeitverlängerung um ca. 3,2 Minuten!
Berechnungen:
Annahmen für die Stadtbahn (aus Literatur): Anfahrbeschleunigung: 1,3 m/s2 Betriebsbremsverzögerung: 1,3 m/s2 Notbremsverzögerung: 3,0 m/s2 Weg zwischen den Haltestellen: 500 m Neigung: 0 Promille Bremswege
Ausgangsgeschwindigkeit [km/h] | Bremsverzögerung [m/s2] | Bremsweg [m] | 30 | 1,3 | 26,7 | 15 | 1,3 | 6,7 | 7 | 1,3 | 1,45 | | | | 30 | 3,0 | 11,57 | 15 | 3,0 | 2,89 | 7 | 3,0 | 0,6 |
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Fahrzeiten
Vziel [km/h] | Ta [s] | Tz [s] | Tb[s] | Tges [s] | Differenz [s] | 30 | 6,4 (26,7 m) | 53,59 (446,6 m) | 6,4 (26,7 m) | 66,41 (500 m) | - | 15 | 3,2 (6,67 m) | 116,79 (486,66m) | 3,2 (6,67 m) | 123,2 (500 m) | 56,79 | 7
| 1,49 (1,45 m) | 255,65 (497,1 m) | 1,49 (1,45 m) | 258,63 500
m) | 192,22 |
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Vziel: Höchstgeschwindigkeit Ta: Anfahrzeit (von 0 auf Vziel), in Klammern dazu erforderlicher Weg Tz: Fahrzeit mit Höchstgeschwindigkeit, siehe oben Tb: Bremszeit (Von Vziel auf 0), siehe oben Tges: Gesamtfahrzeit, siehe oben
Differenz: Fahrzeitunterschied, Basis Fahrt mit Vziel = 30 km/h Fazit: - In einer Fußgängerzone sollte die Höchstgeschwindigkeit der Stadtbahn aus Sicherheitsgründen (Bremswege) auf 7 km/h begrenzt werden.
- Eine Fahrzeitverlängerung um über drei Minuten ist nicht akzeptabel aus Sicht der Benutzer des ÖPNV.
1. Problem der Abwanderung von Fahrgästen durch unattraktive Fahrzeiten. 2. Fahrzeitgewinne durch Beschleunigungsprogramme für den ÖPNV wie Vorrangschaltungen etc. werden durch die Fußgängerzone Limmerstraße aufgezehrt. 3. Bei Verspätungen der Stadtbahn besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß der Zeitpuffer genutzt wird
, die aufgelaufene Verspätung durch schnelleres Fahren in der Limmerstraße wieder abzubauen. Dadurch sind zwangsläufig höhere Geschwindigkeiten mit entsprechenden Bremswegen in der Fußgängerzone zu erwarten.
Hannover, den 03.04.2001 Dr.-Ing. Alfons Radtke
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