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Bremsweg- und  Fahrzeitrechnung für die Stadtbahn zwischen der Haltestelle Leinaustraße und  Küchengarten 

Ergebnisse der Berechnungen:

  • Bremswege sind sowohl bei Betriebsbremsung als auch bei Notbremsungen aus 30 km/h sehr lang (26,7 m bzw. 11,57 m)
  • Bremsweg aus 15 km/h ebenfalls noch lang im Betriebsbremsfall (6,7  m)
  • Bremswege aus Höchstgeschwindigkeit 7 km/h tolerierbar für eine  Fußgängerzone.
  • Fahrzeitenzuwachs bei Reduktion der Höchstgeschwindigkeit von 30 auf 15 km/h um ca. eine Minute. Zulässige Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h bedeutet Fahrzeitverlängerung um ca. 3,2 Minuten! 

Berechnungen:

Annahmen für die Stadtbahn (aus Literatur):
Anfahrbeschleunigung: 1,3 m/s2
Betriebsbremsverzögerung: 1,3  m/s2 
Notbremsverzögerung: 3,0 m/s2 
Weg  zwischen den Haltestellen: 500 m 
Neigung: 0 Promille 

Bremswege

Ausgangsgeschwindigkeit [km/h]

Bremsverzögerung
[m/s2]

Bremsweg
[m]

30

1,3

26,7

15

1,3

6,7

7

1,3

1,45

 

 

 

30

3,0

11,57

15

3,0

2,89

7

3,0

0,6



Fahrzeiten

Vziel  [km/h]

Ta  [s]

Tz  [s]

Tb[s]

Tges  [s]

Differenz  [s]

30

6,4
(26,7  m)

53,59
(446,6  m)

6,4
(26,7  m)

66,41
(500  m)

-

15

3,2
(6,67  m)

116,79
(486,66m)

3,2
(6,67  m)

123,2
(500  m)

56,79

7

1,49
(1,45  m)

255,65
(497,1  m)

1,49
(1,45  m)

258,63
500  m)

192,22

Vziel: Höchstgeschwindigkeit
Ta: Anfahrzeit (von 0 auf Vziel), in  Klammern dazu erforderlicher Weg
Tz: Fahrzeit mit Höchstgeschwindigkeit,  siehe oben
Tb: Bremszeit (Von Vziel auf 0), siehe  oben
Tges: Gesamtfahrzeit, siehe oben
Differenz: Fahrzeitunterschied, Basis Fahrt mit  Vziel = 30 km/h 

Fazit:

  • In  einer Fußgängerzone sollte die Höchstgeschwindigkeit der Stadtbahn aus Sicherheitsgründen (Bremswege) auf 7 km/h begrenzt werden.
     
  • Eine  Fahrzeitverlängerung um über drei Minuten ist nicht akzeptabel aus Sicht der  Benutzer des ÖPNV.
  • 1. Problem  der Abwanderung von Fahrgästen durch unattraktive  Fahrzeiten.
    2. Fahrzeitgewinne  durch Beschleunigungsprogramme für den ÖPNV wie Vorrangschaltungen etc. werden  durch die Fußgängerzone Limmerstraße aufgezehrt. 
    3. Bei  Verspätungen der Stadtbahn besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß der Zeitpuffer genutzt wird , die aufgelaufene Verspätung durch schnelleres Fahren in der Limmerstraße wieder abzubauen. Dadurch sind zwangsläufig höhere Geschwindigkeiten mit entsprechenden Bremswegen in der Fußgängerzone zu  erwarten. 

 

Hannover,  den 03.04.2001

Dr.-Ing. Alfons  Radtke

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